Asbestsanierung
Asbest wurde früher - wegen seiner extremen Widerstandfähigkeit - als "Wunderfaser" bezeichnet und häufig in Gebäuden und Industrieanlagen eingesetzt. Jahrzehntelang war bereits eine Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern bekannt - jedoch erst 1993 wurde die Herstellung und Verwendung in Deutschland verboten.
Viele Jahrzehnte lang wird man noch verbaute asbesthaltige Bauelemente finden und sich mit dem Thema "Entsorgung" dieser hochgiftigen Fasern beschäftigen müssen. Eine Asbestsanierung in Gebäuden ist jedoch ein sehr aufwändiges Unterfangen. Die Zielsetzung ist eine Entfernung und fachgerechte Entsorgung nach TRGS 519 des schädlichen Materials und die Wiederaufbereitung der bestehenden Gebäudeteile.
Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der gefährlichen Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle je nach Größe und Umfang dementsprechend eingerichtet werden. Bei der Beseitigung der asbesthaltigen "Eternitplatten" von Hausdächern dürfen die Platten nur in einem Stück abtransportiert werden. Spezielle Schutzkleidung, Maske und Handschuhe sind hierfür zwingend erforderlich.
Eine Asbestentsorgung / Sanierung darf ausschließlich von Fachbetrieben mit Zulassung und Sachkundenachweis nach TRGS 519 vorgenommen werden, die dabei anfallenden Stoffe dürfen auch nur auf Sonderdeponien mit Zulassung zur Entsorgung verbracht werden.
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